Wir bei RAHN & FREITAG, sehen den Menschen in seiner Ganzheit von Körper, Geist und Seele. Aus diesem Verständnis heraus bieten wir auch die Häusliche Pflege an, bei der unser Patient mit seinen persönlichen Bedürfnissen im Mittelpunkt steht. Das vertraute Lebensumfeld des Betreuten zu erhalten, steht bei uns im Vordergrund, unsere Pflegeprozesse sind darauf aufgebaut. Die Grundlage unseres pflegerischen Handelns ist das Pflegemodell nach Monika Krohwinkel.
Zur Rund-um-Versorgung unserer Patienten haben wir Kooperationen in vielen Bereichen:
Pflegebedürftige können bis zu 104 € im Monat, bzw. 208 € (Grundbetrag), zusätzlich zu der Geld- oder Kombi-Leistung in Anspruch nehmen. Diese Leistungen betreffen Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Neu: Bis zur Einführung des Pflegebedürftigen-Status haben Personen gemäß §45a SGB XI ab 01.01.2013 Anspruch auf zusätzliche, erhöhte Leistungen. Hieraus ergeben sich Pflegesachleistungen für Personen die nach 45a SGB XI eingestuft sind. Alle Pflegebedürftigen sollen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen mindestens 104 € bis max .208 € im Monat erhalten. Bisher stand das nur Demenzkranken zu. Mehr darüber erfahren Sie auch unter dem Punkt Pflegegeld
Sie können sich sicher sein: Ihr mobiler häuslicher Pflegedienst Rahn und Freitag kommt zu Ihnen nach Hause und betreut Sie / Ihren Angehörigen dort, wo Sie / er / sie sich am wohlsten fühlt. Und wir unterstützen Sie mit der Hilfe, die Sie brauchen. Das ist gerade in der Betreuung, aber auch im Zusammenleben mit Demenzerkrankten von großer Hilfe.
Pflegedienst RAHN & FREITAG bietet ein Betreuungskonzept an, das sich nach der bedarfsgerechten, individuellen Betreuung und Versorgung in Ihrem häuslichen Umfeld richtet. Es soll Ihnen helfen, Ihren Lebensabend selbstbestimmt und in Würde zu Hause verbringen zu können. Mit einem übersichtlichen Fragebogen ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf.
Die persönliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Weil es Ihnen zuhause am besten geht
Schneller Überblick über eine Bedarfsanalyse
Die eigenen vier Wände vermitteln Schutz und Geborgenheit, sind Orientierung und Erinnerung an ein ganzes Leben. Ein noch so gutes (Pflege-)Heim kann dies nicht ersetzen. Innerhalb der 24-Stundenpflege stellen wir neben den grundpflegerischen und aktivierenden Anwendungen auch die hauswirtschaftliche Versorgung sicher.
Sie möchten mehr über unsere 24-Stunden-Pflege erfahren? Dann kontaktieren Sie uns unter E-Mail: g.freitag@rahn-und-freitag.de
Hier finden Sie den Fragebogen, der eine persönliche Bedarfsanalyse für Sie ermittelt. Bei Bedarf helfen wir Ihnen gerne beim Ausfüllen.
KUNDENFRAGEBOGEN
Die Verweilzeiten in Krankenhäusern werden immer kürzer, die Patienten werden immer schneller nach Hause oder in ein Pflegeheim entlassen. Das bedeutet, dass die vollständige Eigenständigkeit zum Zeitpunkt der Krankenhaus-Entlassung noch nicht wieder hergestellt ist, bzw. sie sich möglicherweise nicht wieder einstellt. Dafür bieten wir Ihnen eine spezielle Überbrückung an.
Pflege oder Betreuung nach Krankenhaus-Aufenthalt
Überbrückung bis zur Genesung oder bis zu einer dauerhaften Lösungsfindung
Zeit für Sie und Ihre Angehörigen, um eine geeignete Pflege oder Betreuung zu finden
Als mobiler Pflegedienst können wir Ihnen eine optimale Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt anbieten - vorübergehend bis es Ihnen besser geht oder Ihre Angehörigen eine dauerhafte Unterstützung, Betreuung oder Pflege organisiert und veranlasst haben.
Wir begleiten Sie auf Wunsch zu den Sozialdiensten der Krankenhäuser oder zu Reha-Einrichtungen. Gerne erfassen wir mit Ihnen Ihren persönlichen Bedarf und die daraus resultierenden pflegerischen Maßnahmen zu Hause.
Für unsere Pflegeleistungen entstehen Kosten. In einem individuellen Beratungsgespräch ermitteln wir Ihren persönlichen Hilfebedarf, danach erstellen wir gemeinsam einen passenden Kostenplan. Die Kosten werden in der Regel auf die Pflegeversicherung, die Krankenversicherung und auf einen Eigenanteil verteilt. Falls eine Eigenleistung nicht möglich ist, kann - nach Antragstellung und Prüfung - die örtliche Sozialhilfe die nicht gedeckten Pflegekosten übernehmen.
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